Die Neuregelung im Kassengesetz betrifft alle attRiBut Kunden, die ihre Bargeldeinnahmen mittels der elektronischen Registrierkasse KfzPilot® Kasse 2.0 aufzeichnen und dient der Sicherung von Kassensystemen vor Manipulationen. Damit soll eine verlässliche Grundlage für eine einheitliche Besteuerung geschaffen werden. Die zertifizierte technische Sicherungseinrichtung (TSE) muss aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle, zum Export der Kassenposition, Kassendaten etc, bestehen. Das Sicherheitsmodul soll dabei gewährleisten, dass Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr verändert werden können.
Wir freuen uns nun die technischen Voraussetzungen dazu geschaffen zu haben. Alle Aktivitäten in der KfzPilot® Kasse 2.0 werden in ein für die TSE lesbares Format umgewandelt und dann an diese übergeben. Eine TSE kann bis zu fünf verschiedene Kassen verwalten (also zum Beispiel Hauptkasse, Service, Lager, Verkauf, Shop).
Hinweis: Laut Gesetz ist pro Unternehmen/Mandant, d.h. pro Umsatzsteuer-ID (UID), mindestens eine TSE vorgeschrieben. Sollten die Händlerbetriebe zwei Mandanten haben und betreiben in dem ersten drei Kassen und in dem zweiten weitere zwei Kassen, so würden Sie zwei TSE benötigen. Dies, obwohl eine TSE bis zu fünf Kassen verwalten kann.
Wir beginnen in Kürze mit dem Rollout der erforderlichen neuen Programm-Komponenten zur KfzPilot® Kasse 2.0 mit Installation einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE).